Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen sich in das Register der Exporteure und Importeure (REI) des Handelsministeriums eintragen. Nur im REI registrierte Importeure und autorisierte Zollagenten sind berechtigt, Importlizenzen zu beantragen, die für die meisten Waren erforderlich sind. Anträge für Lizenzen werden vorab über die integrierte Außenhandelsplattform PICE gestellt.

Zahlreiche Güter des Basis-Warenkorbs dürfen nur dann eingeführt werden, wenn die heimische Produktion den Bedarf des angolanischen Marktes nicht ausreichend deckt. Die Regierung kann je nach Verfügbarkeit auch Einfuhrkontingente für diese Basisgüter festlegen. Ab 2022 sind Importquoten für ausgewählte Grundnahrungsmittel und Seifen vorgesehen.

Ein Einfuhrverbot gilt unter anderem für vorverpackte Lebensmittel und rechtsgesteuerte Fahrzeuge. Daneben sind weitere produktspezifische Importbeschränkungen zu beachten. Der Importeur muss beispielsweise eine Einfuhrgenehmigung für Tiere und Tierprodukte beim Landwirtschaftsministerium einholen, Arzneimittel und Pestizide erfordern eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Behörde

  GTAI-Publikation "Zoll kompakt: Angola"