Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen sich in das Register der Exporteure und Importeure (REI) des Handelsministeriums eintragen. Nur im REI registrierte Importeure und autorisierte Zollagenten sind berechtigt, Importlizenzen zu beantragen, die für die meisten Waren erforderlich sind. Anträge für Lizenzen werden vorab über die integrierte Außenhandelsplattform PICE gestellt.

Die Regierung kann Zollkontingente für bestimmte Produkte einführen. In den letzten Jahren waren unter anderem Grundnahrungsmittel, Getränke und Zement betroffen.

Ein Einfuhrverbot gilt unter anderem für vorverpackte Lebensmittel, gebrauchte Batterien und rechtsgesteuerte Fahrzeuge. Daneben sind weitere produktspezifische Importbeschränkungen zu beachten. Der Importeur muss beispielsweise eine Einfuhrgenehmigung für Tiere und Tierprodukte beim Landwirtschaftsministerium einholen, Arzneimittel und Pestizide erfordern eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Behörde.

  GTAI-Publikation "Zoll kompakt: Angola"