Das Handelsministerium erteilt Einfuhrlizenzen für bestimmte Erdölprodukte und bedruckte Baumwollgewebe. Für einige Waren muss der Importeur vorab eine Einfuhrgenehmigung und/oder Zulassung beantragen. Dazu gehören etwa lebende Tiere, Pflanzen, Lebensmittel, Saatgut, Düngemittel sowie Medikamente und Medizinprodukte.

Ein Einfuhrverbot besteht für Weizenmehl, Zucker, alkoholische Getränke in Kunststoffverpackungen, Drogen, bestimmte Narkotika und Halluzinogene, Kosmetik mit verbotenen Inhaltsstoffen, Plastiktüten, Waffen und Kriegsmunition, pornografische Veröffentlichungen, Asbest und asbesthaltige Produkte, Phenol und damit behandelte Holzprodukte, Fleischmehl und Knochen von Wiederkäuern, Gefahrmüll, bestimmte ozonabbauende Substanzen und analoge Fernsehgeräte.

Für die Einfuhr von gebrauchten Kraftfahrzeuge gelten je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Altersgrenzen. Sie reichen von fünf Jahren für Pkw und Taxis bis zu zehn Jahren für Lkw.

Zoll und Einfuhr kompakt: Côte d’Ivoire