Für die Einfuhr von u.a. Mineralölen, Waffen, tierischen Produkten, Autoteilen, gebrauchten Kraftfahrzeugen, gebrauchten Textilien oder bestimmten Edelmetallen ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen, die vom Finanzministerium in Eswatini ausgestellt wird.
Die Einfuhr von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und Pflanzen ist nur unter Einhaltung der entsprechenden sanitären und phytosanitären (SPS)-Regelungen und mit Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium möglich.
Die Einfuhr bestimmter Zigaretten, Betäubungsmittel, pornografischen Materials, gefälschter Waren und Zahlungsmittel und Fluorchlorkohlenwasserstoff ist verboten.
Als Mitglied der SACU wendet Eswatini die von der ITAC (International Trade Administration Commission) erlassenen Antidumping-, Gegen- und Schutzmaßnahmen an.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Eswatini.