Für einige Waren sind Registrierungen, Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse (Tiere, Pflanzen und deren Produkte, Milchprodukte, Kaffee, Tee, Zucker), Mineralölerzeugnisse, Arzneimittel und Chemikalien. Es ist Aufgabe des Exporteurs, im Vorfeld die von der zuständigen Behörde geforderten Dokumente wie Gesundheitszeugnis, Analysenzertifikat oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigung zu beschaffen und einzureichen.

Importverbote bestehen für gefälschte Waren, pornografische Inhalte, Kosmetik mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen, bestimmte Chemikalien, Plastiktüten, gebrauchte Reifen sowie Pkw mit einem Alter von mehr als acht Jahren.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Kenia.