Zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen bestehen für ausgewählte Waren Einfuhrverbote. Folgende Waren dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen eingeführt werden: Tierhäute und bestimmte Tierfelle, Drogen, bestimmte toxische

Die Einfuhr von Waren außerhalb der SACU ist grundsätzlich liberalisiert. Verboten ist die Einfuhr von beispielsweise bestimmten gebrauchten Kleidungsstücken und Schuhen, Armeekleidung, bestimmten Waffen und bestimmten Lebensmitteln.

Auf Grundlage lesothischer Gesetze können für Waren wie Bier, Wein, Fleisch, Eier, Waffen und KFZ Einfuhrbeschränkungen gelten. Diese Waren dürfen nur eingeführt werden, wenn eine Einfuhrgenehmigung vorliegt, die bei der entsprechenden Behörde zu beantragen ist. Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat und ist mit Kosten verbunden.

Liste der verbotenen und kontrollierten Waren

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Lesotho.