Für gebrauchte Waren oder pharmazeutische Erzeugnisse sind Einfuhrlizenzen erforderlich, für Lebens- oder Arzneimittel muss eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Daneben gibt es Etikettierungsvorgaben wie das marokkanische Konformitätszeichen "Cmim" sowie Registrierungspflichten für Importeure bestimmter Waren.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr Kompakt Marokko