Gebrauchte Personenkraftwagen können eingeführt werden, wenn sie nicht älter als acht Jahre sind. Für Lastkraftwagen, Traktoren und Anhänger gilt eine Altershöchstgrenze von zwölf Jahren. Die Einfuhr von Abfällen wird zunehmend strenger kontrolliert beziehungsweise untersagt. Für einige Waren wie Medizinprodukte, Arzneimittel oder Pflanzen sind Einfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörden notwendig.
Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in Mauretanien.