Waren, die in Anhang 1 des Consumer Protection Act aufgeführt sind, dürfen nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung und/oder Lizenz eingeführt werden. Einfuhrgenehmigung stellen die entsprechenden Behörden aus. So können Lebensmittel nur mit einer Genehmigung der Gesundheitsbehörde eingeführt werden, Pflanzen und Pflanzenprodukte nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft sowie einer Unbedenklichkeitserklärung des Quarantäneamts.

Zudem verbietet Mauritius die Einfuhr solcher Waren, die zum Beispiel die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährden (Anhang 2 des Consumer Protection Act).

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt Mauritius