Umfassende Registrierungs-, Lizenz- und Genehmigungspflichten bestehen vor allem bei der Einfuhr und Marktzulassung von vorverpackten Lebensmitteln, pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Geräten. Zuständige Behörde ist die Rwanda Food and Drugs Authority.
Einfuhrgenehmigungen für Tiere, Pflanzen und deren Produkte erteilt die Inspektionsstelle RALIS, die dem Landwirtschaftsministerium untersteht. Die Genehmigung ist vor Ankunft der Sendung in Ruanda zu beantragen, damit RALIS vorab eine Risikoanalyse durchführen kann. Es ist Aufgabe des Exporteurs, im Vorfeld die geforderten Dokumente wie Gesundheitszeugnis oder Analysenzertifikat einzuholen.
Importverbote gelten für Fälschungen aller Art, pornografisches Material, Kosmetik und Seife mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen, bestimmte Kunststoffartikel, gebrauchte Reifen und Unterkleidung. Für gebrauchte Kfz gibt es aktuell keine Altersbegrenzung, sie müssen jedoch mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr Kompakt - Ruanda