Zahlreiche Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen, sodass diese nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung und/oder Lizenz von der zuständigen Behörde eingeführt werden dürfen. Beispielsweise dürfen Pharmazeutika nur mit einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums eingeführt werden. Für die Einfuhr von Speisesalz muss die nationale Kommission für Jodierung zustimmen. Pflanzen und Pflanzenteile, die nicht für den Eigengebrauch oder medizinische Zwecke bestimmt sind, dürfen nur mit einer durch das entsprechende Ministerium ausgestellten Einfuhrgenehmigung eingeführt werden. Verboten sind die Einfuhr von beispielweise Tieren und tierischen Produkten aus Seuchengebieten, Nachahmungen, gefälschten Literaturwerken sowie schädlichen Lebensmitteln und Getränken.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in São Tomé und Principe.