Pharmazeutika und Pestizide sind registrierungspflichtig. Für lebende Tiere, Tierprodukte, Pflanzen und deren Produkte sind Gesundheitszeugnisse vorzulegen, gegebenenfalls wird eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde verlangt.

Lebensmittelsendungen werden an der Eingangszollstelle kontrolliert. Der Importeur muss eine „Déclaration d'importation de produits alimentaires“ (DIPA) beim Handelsministerium einreichen. Bei zufriedenstellenden Testergebnissen wird eine Genehmigung für die Einfuhrerteilt.

Einfuhrverbote bestehen unter anderem für bestimmte halluzinogene Drogen und Betäubungsmittel, pornografische Medien, Waffen und Munition, Glühlampen, gebrauchte Kraftfahrzeuge älter als acht Jahre, Motor- und Krafträder mit einem Hubraum von unter 50 ccm und ausgewählte Kunststoffprodukte wie Einwegplastik und dünne Plastiktüten sowie Kunststoffabfälle. Für lokal angebaute Nahrungsmittel wie Karotten, Zwiebeln und Kartoffeln werden saisonale Einfuhrverbote verhängt. Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen keine Geflügelprodukte importiert werden.

Auf der GTAI-Website finden Sie aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in den Senegal.