Einfuhrgenehmigungspflichtige Waren sind zum Beispiel Arzneimittel oder ausgewählte Tiere. Sie können nur mit einer Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde eingeführt werden. Für Warengruppen wie Schweinefleisch oder Erdöl werden zudem Einfuhrlizenzen gefordert (Non-automatic Import License). Der Einführer muss diese beim Ministerium für Industrie, Handel und Unternehmensentwicklung beantragen.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt verbietet Simbabwe die Einfuhr von Falschgeld, pornografischem Material, sittenwidrigen Gütern, alkoholischen Getränken mit gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen, bestimmten Salben sowie Waren, die in Gefängnissen und Strafvollzugsanstalten hergestellt wurden oder die Moral der Einwohner gefährden könnten.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt – Simbabwe