Für die Einfuhr von Arzneimitteln und Vorprodukten für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist eine Registrierung bei der ugandischen Arzneimittelbehörde National Drug Authority und eine Importlizenz erforderlich. Bei Ankunft werden derartige Sendungen an der Eingangszollstelle kontrolliert.

Einfuhrgenehmigungen für Tiere, tierische Produkte, Pflanzen und pflanzliche Produkte sind vorab beim Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (Ministry of Agriculture, Animal Industry and Fisheries) einzuholen. Einführer von Milch und Milchprodukten müssen sich bei der Dairy Development Authority registrieren.

Importverbote bestehen in Uganda beispielsweise für Fischernetze, Kosmetika und Seife mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen wie Quecksilber, bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie Chemikalien, Produktfälschungen und Gefahrmüll. Gebrauchtfahrzeuge dürfen nur bis zu einer Altersgrenze von 15 Jahren eingeführt werden.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Uganda

Weitere Inhalte zum Thema: