Ab einem Warenwert von 2.500 US$ ist eine Vorversandkontrolle im Exportland verpflichtend. Die Kontrolle umfasst auch eine Prüfung der Konformität mit den im Kongo geltenden Normen. Um das Prüfprogramm in die Wege zu leiten, beantragt der Importeur zunächst mit der Einfuhranmeldung (Déclaration d’Importation des Biens) eine Einfuhrlizenz bei einer zugelassenen Geschäftsbank. Der Inspektionsauftrag wird über die zentrale Anlaufstelle für Außenhandel GUICE an die akkreditierte Prüfgesellschaft Bureau Veritas übermittelt. Bestimmte Waren sind von der Inspektionspflicht ausgenommen. Dazu gehören lebende Tiere, frisches oder gekühltes Obst, Gemüse und Fleisch sowie Hilfslieferungen.  

Das kongolesische Kontrollbüro Office Congolais de Contrôle überwacht die Qualität und die Übereinstimmung der Waren mit den nationalen Normen. Diese entsprechen weitgehend den international anerkannten Standards, da die Behörde Mitglied der Internationalen Organisation für Normung ISO ist.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Demokratische Republik Kongo