Die Congolese Agency for Normalisation and Quality ist die nationale Institution zur Entwicklung von Normungs- und Qualitätsregeln, Förderung des Qualitätsmanagements und Umsetzung des nationalen Zertifizierungssystems. Für ausgewählte Waren muss bei der Einfuhr eine Konformitätserklärung vorgelegt werden, die bestätigt, dass die eingeführte Ware mit den kongolesischen Standards übereinstimmt. Die Declaration of Conformity ist vom Hersteller der Ware nach einem entsprechenden Prüfverfahren oder von einem akkreditierten Prüflabor zu erstellen.

Ab einem FOB-Wert von 1.000.000 XAF werden Waren einer zusätzlichen Bestimmungskontrolle unterzogen. Dazu muss der Einführer oder Zollagent beim kongolesischen Handelsministerium die Einfuhrerklärung einholen und diese beim lokalen Webb Fotaine Büro abgeben oder diese über das elektronische System GUOT einreichen. Nach abgeschlossener Inspektion der Waren wird die Handelsrechnung mit einem Sicherheitssiegel versehen und der Importeur erhält eine Kontrollbescheinigung (Clean Report of Findings – CRF), die bei der kongolesischen Zoll- und Steuerbehörde vorgelegt werden muss. Ausgewählte Waren benötigen eine spezielle Import-Autorisierung.

Für Vorversandkontrollen wurde die international tätige Prüfgesellschaft Cotecna autorisiert.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in der Republik Kongo.