Regionale Wirtschaftsgemeinschaften (Regional Economic Communities/RECs) spielen eine besondere Rolle in dem Abkommen und in den Verhandlungen. Die Afrikanische Union erkennt offiziell acht Regionalorganisationen an:

  • Union des Arabischen Maghreb (AMU)
  • Gemeinsamer Markt für das östliche und südliche Afrika (COMESA)
  • Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten (CEN-SAD)
  • Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)
  • Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS)
  • Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS)
  • Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD)
  • Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).

Diese regionalen Blöcke unterscheiden sich deutlich in ihrem wirtschaftlichen Integrationsniveau. Zudem überschneiden sie sich geografisch, viele afrikanische Länder gehören mehreren RECs gleichzeitig an. Diese komplexen Verflechtungen erschweren eine tatsächliche Integration.

Das Rahmenabkommen bezeichnet Freihandelszonen innerhalb der RECs als Bausteine für die AfCFTA. Vertragsstaaten, die bereits Mitglieder eines regionalen Freihandelsabkommens oder einer Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll sind, handeln gemäß dieser bestehenden Abkommen untereinander.

Im Rahmen der AfCFTA finden neue Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten oder Zollunionen der AU statt, die bislang noch kein präferenzielles Handelsabkommen miteinander geschlossen haben. Dadurch werden zum Beispiel die westafrikanische ECOWAS und die ostafrikanische EAC erstmals über einen Freihandelsvertrag miteinander verbunden.

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA