• Körperschaftsteuer: 20 % (erhöht 40 % für Gewinne der Suez-Kanal-Behörde, der staatlichen Ölgesellschaft und der ägyptischen Zentralbank); 40,55 % im Energiesektor (Erdöl, Gas)
  • Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 20 %, je nach Einkommen
  • Mehrwertsteuer: 14 % (reduziert 5 % für Maschinen und Ausrüstung, die zur Herstellung von Waren oder der Erbringung von Diensten benötigt werden).Ein Null-Satz gilt für Waren und Dienste, die exportiert werden.

  • Quellensteuer: 
    Regelsatz: 20 %
    Dividenden von gebietsansässigen Unternehmen an gebietsfremde Unternehmen: 10 %
    Dividenden an gebietsansässige Unternehmen: 5 %
    Staatsanleihen, ausgegeben an gebietsfremde Unternehmen: 32 %
    Lizenzgebühren: 20 %

Rechtsgrundlagen für das ägyptische Steuerrecht ist vor allem das Ertragsteuergesetz Nr. 91/2005 (ErStG).

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Ägypten"