- Körperschaftsteuer: 30% (ermäßigt 25% für die ersten 5 Jahre); 37,5% für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
- Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 30 %, je nach Einkommen
Mehrwertsteuer: 16% (reduziert 0%, zum Beispiel auf bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs oder Transportdienstleistungen durch internationale Luftfahrtunternehmen)
Quellensteuer:
Dividenden:5% für Steueransässige; 10% für Nichtansässige
Zinsen: 10-25% für Steueransässige; 15-25% für Nichtansässige
Lizenzgebühren: 5% für Steueransässige; 20% für Nichtansässige
Zweigniederlassung: 8 % auf rückgeführte Gewinne
Geschäftsleitungsvergütungen: 5% für Steueransässige; 20% für Nichtansässige
Rechtsgrundlagen für das kenianische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act.
GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"