- Körperschaftsteuer: 30 Prozent (ermäßigt unter anderem in den Export processing zones und den Special economic zones); bis Steuerjahr 2023 37,5 Prozent für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
- Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 35 Prozent, je nach Einkommen
- Mehrwertsteuer: 16 Prozent (reduziert 0 Prozent, zum Beispiel auf bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Exportgüter oder Waren und Dienstleistungen in Export processing zones)
- Quellensteuer:
Dividenden: 15 Prozent
Zinsen: 7,5 oder 15 Prozent
Lizenzgebühren: 15 Prozent
Zweigniederlassung: 15 Prozent auf rückgeführte Gewinne
Geschäftsleitungsvergütungen: 15 Prozent
Zahlungen auf einem digitalen Marktplatz: 20 Prozent
Rechtsgrundlagen für das kenianische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act.