• Körperschaftsteuer: 30 Prozent (ermäßigt unter anderem in den Export processing zones und den Special economic zones); bis Steuerjahr 2023 37,5 Prozent für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
  • Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 35 Prozent, je nach Einkommen
  • Mehrwertsteuer: 16 Prozent (reduziert 0 Prozent, zum Beispiel auf bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Exportgüter oder Waren und Dienstleistungen in Export processing zones)
  • Quellensteuer: 
    Dividenden: 15 Prozent
    Zinsen: 7,5 oder 15 Prozent
    Lizenzgebühren: 15 Prozent
    Zweigniederlassung: 15 Prozent auf rückgeführte Gewinne
    Geschäftsleitungsvergütungen: 15 Prozent
    Zahlungen auf einem digitalen Marktplatz: 20 Prozent

Rechtsgrundlagen für das kenianische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"