• Körperschaftsteuer: 30% (ermäßigt 25% für die ersten 5 Jahre); 37,5% für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
  • Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 30 %, je nach Einkommen
  • Mehrwertsteuer: 16% (reduziert 0%, zum Beispiel auf bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs oder Transportdienstleistungen durch internationale Luftfahrtunternehmen)

  • Quellensteuer: 
    Dividenden:5% für Steueransässige; 10% für Nichtansässige
    Zinsen: 10-25% für Steueransässige; 15-25% für Nichtansässige
    Lizenzgebühren: 5% für Steueransässige; 20% für Nichtansässige
    Zweigniederlassung: 8 % auf rückgeführte Gewinne
    Geschäftsleitungsvergütungen: 5% für Steueransässige; 20% für Nichtansässige

Rechtsgrundlagen für das kenianische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"