Rechtsgrundlage für das marokkanische Steuerrecht ist der Code Général des Impôts (CGI).

  • Körperschaftssteuer: bis 300.000 MAD – 10 %, bis 1.000.000 MAD – 20 % und über 1.000.000 MAD – 31 %
  • Für Banken, Leasing- und Versicherungsgesellschaften: 37 %
  • Gewinne für Unternehmen in der Tourismusbranche: komplette Befreiung für 5 Jahre, dann 20 %
  • Ausländische Ingenieur- oder Bauunternehmen, die Projekte in Marokko durchführen: statt 30 % ist eine Pauschalbesteuerung in Höhe von 8 % möglich
  • Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 38 %, je nach Einkommen
  • Mehrwertsteuer: 20%
  • reduziert 7 % für u.a. Medikamente, Treibstoff, Wasser, Elektrizität; 10 % u.a. für Leistungen der Gastronomie und Tourismusbranche; 14 % für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen und Waren

GTAI-Publikation Recht kompakt Marokko