• Körperschaftssteuer: 15 %
  • 35 % für ausgewählte Bereiche wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder Tätigkeiten im Hydrokarbonsektor
  • 10 % für bestimmte Tätigkeiten wie Kunsthandwerk, Landwirtschaft, Fischerei
  • Einkommenssteuer: Zwischen 26 und 35 %, je nach Einkommen
  • Mehrwertsteuer: 19%
  • reduziert 7 %, zum Beispiel für IT-Dienste, Hotels, Restaurants, Zubehör, Dienstleistungen von Ärzten, Zahnärzten und seit dem 1. Januar 2020 auch für die Einfuhr, Herstellung und Verkauf von persönlichen Schutzmitteln gegen COVID-19
  • reduziert 13 %, unter anderem für Umsätze von Personen, die freiberufliche Dienstleistungen erbringen, Lieferung von Strom für Haushaltszwecke

Rechtsgrundlage des tunesischen Steuerrechts ist das Gesetz Nr. 89-114 (ErtStG).

GTAI-Publikation Recht Kompakt Tunesien