Es haben sich drei Hauptquellen zur Rechtsermittlung im Sinne der Scharia herausgebildet. Erstens finden sich im Koran rund ein Dutzend Verse mit rechtlichem Gehalt, die als islamische Rechtserkenntnisquelle herangezogen werden können. Zweitens gilt die sogenannte Sunna, das heißt die vom Propheten Mohammed überlieferten Worte und Taten, als Maßstab für das Verhalten der Muslime und für die als richtig erachtete Rechtspraxis. Und drittens wird zur Ermittlung des "richtigen Rechts" auf die verschiedenen Rechtsschulen innerhalb des Islam zurückgegriffen.

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