Ja, das AfCFTA-Protokoll über den Warenverkehr befasst sich in Anhang 5 mit Regelungen zur Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen. Dort werden die Beschränkungen in verschiedene Kategorien eingeteilt, zum Beispiel restriktive Regierungspraktiken, technische Handelshemmnisse oder gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.
Das AfCFTA-Sekretariat hat einen Online-Mechanismus zur Meldung, Überwachung und Beseitigung dieser nichttarifären Handelsbarrieren eingerichtet.Über das Online-Portal (www.tradebarriers.africa) können Händler und Unternehmen alle Hindernisse melden, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr auftreten.
Der AfCFTA-Mechanismus befasst sich jedoch nur mit nichttarifären Handelshemmnissen, die nicht auf der Ebene der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften gelöst werden können. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, nationale Anlaufstellen einzurichten, die bei der Lösung von festgestellten Problemen helfen. Beschwerden sind innerhalb der vorgegebenen Fristen und Verfahren zu lösen (Anlage 2 zum Anhang 5).
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA