Das islamische Vertrags- und Wirtschaftsrecht ist bis heute nur in einzelnen Ländern kodifiziert worden. Allerdings werden grade im Wirtschaftsrecht islamischer Länder schrittweise immer mehr neue Rechtsmaterien verschriftlicht, wie das Investitionsrecht.

Durch die Geltung der Scharia gibt es im Vertragsrecht aber einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten. So sind insbesondere Zinsen, Verzugszinsen und Vertragsstrafen verboten und nicht vollstreckbar. Auch darf der Vertragsgegenstand beispielsweise nicht "haram“ sein, das heiß verboten sein. Das gilt vor allem für Schweinefleisch und Alkohol.

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