Die Verhandlungen über Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln innerhalb der AfCFTA sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Bislang haben sich die Mitgliedstaaten auf Ursprungsregeln für rund 90 Prozent der Tariflinien geeinigt. Die noch ausstehenden Ursprungsregeln betreffen Textilien und Bekleidung sowie Erzeugnisse der Automobilindustrie. Diese wurden in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrats der AfCFTA im Juli 2023 weiter erörtert. 

Bisher haben 46 Mitgliedstaaten der AU Zollangebote für 90 Prozent der Tariflinien eingereicht. Dazu zählen Länder wie Ägypten, Mauritius oder Sambia sowie die Zollunionen Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, Ostafrikanische Gemeinschaft EAC, Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC und die Zollunion des Südlichen Afrika SACU.

Auf der Webseite des AfCFTA-Sekretariats ist ein e-Tariff-Book verfügbar. Dort sind die produktspezifischen Zollabbaulisten von Ländern mit bereits technisch überprüften (verifizierten) Zollangeboten abrufbar. 

Die anderen Anhänge zum AfCFTA-Protokoll über den Warenhandel, die Themen wie technische Handelshemmnisse, Handelserleichterungen oder Transitvereinbarungen abdecken, sind fertiggestellt.

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