Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Investitionsgesetz Nr. 72/2017 (InvestG) und der Durchführungsverordnung Nr. 2310/2017. Hier sind vor allem steuerliche Anreize geregelt. So gewährt das InvestG eine Reduzierung der Besteuerungsgrundlage für 50 oder 30 Prozent der Investitionskosten – je nach Projekt. Für Investitionsvorhaben in besonders strukturschwachen Regionen gilt ein 50-prozentiger Steuerrabat. Ein ermäßigter Zollsatz von 2 Prozent gilt für Maschinen und Ausrüstung, die für die Gründung eines Betriebs benötigt werden.
Zudem gibt es einen fünfjährigen Erlass von Stempelsteuern, Notar- und Registrierungsgebühren, die für Gesellschafts-, Hypotheken- oder Grundstücksverträge anfallen. Seit dem 22. November 2009 gilt zwischen Ägypten und Deutschland der neue Investitionsschutz- und –fördervertrag.