Mit dem Finanzgesetz vom 30. Dezember 2019 ist es ausländischen Investoren erlaubt, Kapitalbesitz von über 49 Prozent an Unternehmen in sogenannten nicht-strategischen Sektoren zu halten. Zu den Gütern und Dienstleistungen von strategischem Interesse zählen die Sektoren Energie, Infrastruktur, Banken, Versicherungen, natürliche Ressourcen einschließlich Kohlenwasserstoffe und Bergbau, Verteidigung sowie Wasser- und Stromverteilung. Darüber hinaus lässt das neue Finanzgesetz nun Auslandskredite für Projekte zu, die "strategisch, strukturierend und zielgerichtet" für die nationale Wirtschaft sind. Zuvor waren die Investitionen lediglich auf lokale Finanzierung beschränkt.

GTAI-Publikation Recht kompakt Algerien