Für Investitionen gilt der Code des Investissements. Zuständige Investitionsbehörde ist das Centre de Promotion des Investissements en Côte d’Ivoire (CEPICI). Ausländische Investoren können wie inländische Investoren in allen Bereichen investieren. Lediglich im Bereich Bergbau und in der Ölindustrie behält sich der ivorische Staat das Recht vor, sich an dem investierenden Unternehmen zu beteiligen. Eine Mindestinvestitionssumme gibt es nicht.
GTAI-Publikation Recht kompakt Côte d’Ivoire.