Für Investitionen gilt der Investment Promotion Centre Act, 2013. Zuständige Investitionsbehörde ist das Ghana Investment Promotion Centre (GIPC). Ausländische Investoren können in den meisten Bereichen investieren. Der Verkauf bestimmter Produkte, wie pharmazeutische Waren, sowie die Erbringung einiger Dienstleistungen, beispielsweise auf einem Markt, sind ausschließlich Ghanaern vorbehalten.

Für Ausländer gibt es eine Mindestinvestitionssumme in Höhe von 500.000 US-Dollar bzw. 200.000 US-Dollar im Rahmen eines Joint Ventures. Zudem gelten Quoten für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften.

Ausländer dürfen in Ghana keine Eigentumsrechte an Grundstücken erwerben, sie können lediglich Pachtrechte bis maximal 50 Jahren erlangen.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Ghana" 

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