Unternehmensgründungen in Kenia werden durch den Companies Act, 2015 geregelt. Die Gründung erfolgt elektronisch über die E-Citizen-Plattform. Nach der Gründung sind Unternehmen in das Handelsregister (Companies Registry) einzutragen. Laut eigener Webseite dauert die Gründung eines Unternehmens je nach Gesellschaftsform nur 1 bis 5 Tage. Voraussetzung dafür ist aber, dass bereits alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Außerdem sollte man auch immer mit einer längeren Dauer rechnen.
Gründungsvoraussetzungen ausgewählter Rechtsformen:
Private Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher GmbH):
- Mindestkapital: nein
- Anzahl der Gesellschafter: maximal 50
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: Elektronisch über E-Citizen-Plattform
- Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja
Public Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher AG)
- Mindestkapital: 6.750.000 Kenia-Schilling
- Gründerzahl: Mindestens 1
- Haftung: beschränkt
- Gründungsformalitäten: Elektronisch über E-Citizen-Plattform
- Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja
Branch (Zweigniederlassung)
- Gründungsformalitäten: Benennung lokaler Vertreter; keine höhere Körperschaftsteuer und keine lokale Mindestbeteiligung mehr
- Eintragung ins Handelsregister (Registrar General): ja