Unternehmensgründungen in Kenia werden durch den Companies Act, 2015 geregelt. Die Gründung erfolgt elektronisch über die E-Citizen-Plattform. Nach der Gründung sind Unternehmen in das Handelsregister (Companies Registry) einzutragen. Laut eigener Webseite dauert die Gründung eines Unternehmens je nach Gesellschaftsform nur 1 bis 5 Tage. Voraussetzung dafür ist aber, dass bereits alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Außerdem sollte man auch immer mit einer längeren Dauer rechnen.

Gründungsvoraussetzungen ausgewählter Rechtsformen:

Private Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher GmbH):

  • Mindestkapital: nein
  • Anzahl der Gesellschafter: maximal 50
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsformalitäten: Elektronisch über E-Citizen-Plattform
  • Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja

Public Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher AG)

  • Mindestkapital: 6.750.000 Kenia-Schilling
  • Gründerzahl: Mindestens 1
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsformalitäten: Elektronisch über E-Citizen-Plattform
  • Eintragung ins Handelsregister (Companies Registry): ja

Branch (Zweigniederlassung)

  • Gründungsformalitäten: Benennung lokaler Vertreter; keine höhere Körperschaftsteuer und keine lokale Mindestbeteiligung mehr
  • Eintragung ins Handelsregister (Registrar General): ja

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"