Für Investitionen in Kenia gilt der Investment Promotion Act. Zuständige Investitionsbehörde ist die Kenya Investment Authority (KenInvest), die auch ein One-Stop-Center für Investoren unterhält, in dem verschiedene Dienstleistungen unter einem Dach zusammengefasst sind. So können viele bürokratische Schritte, beispielsweise die Unternehmens- oder steuerliche Registrierung, direkt bei KenInvest erledigt werden.

Ausländische Investoren dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Beschränkungen gibt es lediglich beim Grundstückserwerb und bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte. Ausländer dürfen in Kenia kein Grundstück erwerben. Sie können lediglich Pachtverträge bis zu einer Höchstdauer von 99 Jahren abschließen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur dann eingestellt werden, wenn auf dem kenianischen Arbeitsmarkt keine Arbeitskraft mit gleichwertigen Fähigkeiten und Qualifikationen gefunden werden kann.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Kenia"