Grundsätzlich kann in Marokko jede/r frei investieren. Ausländer können grundsätzlich bis zu 100 Prozent der Anteile an marokkanischen Kapitalgesellschaften halten.

Um das Verfahren für einen Investor zu vereinfachen, wurde die Agence Marocaine de Développement des Investissements (AMDI) gegründet. Als One-Stop-Shop berät AMDI zu allen Fragen in Zusammenhang mit der Investition.

Die Investitionsfördermaßnahmen des Investitionsgesetzes (Loi cadre no. 18-95 formant charte de l’investissement - InvestitionsG) bieten Investitionsanreize für exportorientierte Unternehmen, Investitionen in den Freihandelszonen sowie Investitionen in besonderen Regionen, von besonderer Größe oder in bestimmten Branchen. Sie gelten für ausländische und inländische Investoren gleichermaßen. Allerdings gibt es Sonderregelungen in den Bereichen Landwirtschaft, Bankenwesen, im Erdgas- und -Ölsektor sowie für die Freihandelszonen.

GTAI-Publikation Recht kompakt Marokko