Ausländische Investoren sind in Ruanda inländischen Investoren gleichgestellt. Sie dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Allerdings dürfen ausländische Arbeitskräfte nur eingestellt werden, wenn es keine vergleichbaren Arbeitskräfte in Ruanda gibt. Ausnahmen gibt es für Führungskräfte. 

Investoren können bei der Investitionsbehörde Rwanda Development Board (RDB) ein Investitionszertifikat beantragen. Sie erhalten dann bestimmte Vergünstigungen, beispielsweise Ermäßigungen bei der Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuerbefreiungen. Das RDB dient auch als One stop centre und unterstützt Investoren beim Beantragen von Genehmigungen, Zertifikaten oder einer Arbeitserlaubnis.

GTAI-Publikation "Recht kompakt Ruanda"