Investitionen werden in Südafrika durch den Protection of Investment Act No. 22 of 2015 geregelt. Die zuständige Investitionsbehörde ist die InvestSA, über die Investoren Genehmigungen und Zulassungen direkt beantragen können. Ausländische Investoren sind inländischen gleichgestellt und dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren.

Sowohl von ausländischen als auch von inländischen Investoren zu beachten sind die Broad-Based Black Empowerment (B-BBEE) Regelungen. Dadurch soll die wirtschaftliche Beteiligung der unter der Apartheid diskriminierten Bevölkerungsgruppen erhöht werden. Die Umsetzung der B-BBEE-Kriterien kann zertifiziert werden. Eine solche Zertifizierung ist zwar lediglich für öffentliche Aufträge verpflichtend. Unternehmen, die nicht zertifiziert sind, haben aber häufig Nachteile im Wirtschaftsleben.

GTAI-Publikation "Recht kompakt: Südafrika"