Ausländer können in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Laut Investitionsgesetz haben sie unter anderem das Recht auf Rückführung von Gewinnen und Kapital sowie einen Schutz vor Enteignung. Einige Spezialgesetze schränken die Investitionsmöglichkeiten ausländischer Investoren jedoch ein. So sind der Edelsteinabbau und in der Tourismusindustrie die Tätigkeiten als Bergführer und Reiseleiter sowie der Betrieb von Reisebüros und Autovermietungen ausschließlich Tansaniern vorbehalten. Im Telekommunikationssektor oder im Bergbau sind Mindestbeteiligungsquoten oder die verpflichtende Beteiligung des tansanischen Staates vorgesehen. Auch auf Sansibar sind einige Bereiche, unter anderem im Tourismus, ausschließlich lokalen Investoren vorbehalten. Unterstützung erhalten ausländische Investoren unter anderem von der tansanischen Investitionsbehörde (Tanzania Investment Centre, TIC). Sie betreibt auch ein One Stop Centre, wo sie Investoren bei der Beantragung von Lizenzen und Genehmigungen hilft.

GTAI-Publikation Recht kompakt Tansania