Tunesien hat mit einem soliden Rechtsrahmen für in- und ausländische Investoren ein attraktives Investitionsklima geschaffen.

Das Investitionsgesetz gilt für sämtliche Wirtschaftsaktivitäten und gleichermaßen für natürliche und juristische Personen mit und ohne Sitz in Tunesien. Es gilt zunächst der Grundsatz der Investitionsfreiheit. Allerdings gibt es auch wirtschaftliche Aktivitäten, die genehmigungspflichtig sindunter anderem Tätigkeiten im Transportsektor und im Bildungswesen oder Tätigkeiten von Banken und Versicherungen.

GTAI-Publikation Recht Kompakt Tunesien