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Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderderinstrumente der Bundesregierung. Dabei sichern die Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland.

Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Über die Absicherung der Geschäfte entscheidet der für das jeweilige Förderinstrument zuständige Interministerielle Ausschuss (IMA).

Unterstützung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung

Exportorientierte Unternehmen und Finanzierungsinstitute, die schwer zugängliche Märkte erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechterhalten wollen, bieten die Exportkreditgarantien eine hilfreiche Unterstützung. Dabei werden Geschäfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen als besonders förderungswürdig erachtet.
Die sog. Hermesdeckungen kommen überall dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer, bzw. schwierige Märkte.

Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien.

Die UFK-Garantien des Bundes setzen dort an, wo deutschen Unternehmen der Zugang zu bestimmten Rohstoffen durch Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen, drastische Preisanstiege sowie politische Einflüsse erschwert werden. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Grundsätzlich muss das finanzierte Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden und im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegen.

Beide Förderinstrumente tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Wachstum sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitslätzen bei.

Produkte, Publikationen und Online-Angebote

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Exportkreditversicherungen, sogenannte Hermesdeckungen, sichern deutsche Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle bei Auslandsgeschäften ab.

Exportkreditgarantien des Bundes

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