Kooperationen sind ein Schlüssel zum Erfolg – das gilt für wirtschaftliche Zusammenarbeit grundsätzlich und ganz besonders auf dem afrikanischen Kontinent. Neben direkten Partnerschaften schließen sich Unternehmen daher in Branchenverbänden zusammen. Ein prominentes Beispiel in Afrika liefern die Autobauer und -zulieferer mit dem Verband African Association of Automotive Manufacturers (AAAM). Gegründet wurde er bereits 2015 und setzt sich seit dem Freihandelsabkommen verstärkt für den Abbau von Handelshemmnissen ein. Volkswagen Südafrika und die Bosch-Gruppe gehören zu den Mitgliedern.
Durch Kooperationen profitieren wir von den Fähigkeiten und Kenntnissen vor Ort", sagt Petrie. Aus der Außenperspektive erscheinen die afrikanischen Märkte vielen als ein Risikogeschäft, doch vor Ort bekommen sie ein Gespür für die Chancen.
In der Tat ist die Stimmung unter den deutschen Unternehmen in Afrika überdurchschnittlich gut, bestätigte eine Umfrage der Deutschen Auslandshandelskammern im November 2019. Das Ergebnis reflektierte auch die hohen Erwartungen an die Freihandelszone.
Die Corona-Krise hat den Zeitplan für die Umsetzung des Abkommens zwar verschoben, aber es nicht infrage gestellt – ganz im Gegenteil. Die Covid-19-Pandemie hat die Warenströme aus anderen Teilen der Welt nach Afrika unterbrochen und den Handel zwischen afrikanischen Nachbarstaaten in den Fokus gerückt. Die Erfahrung ebnet den Weg, um afrikanische Wirtschaftsressourcen zum Vorteil des gesamten Kontinents zu nutzen.
Aktualisiert im September 2022
Fragen und Antworten zur afrikanischen Freihandelszone
Die Abkürzung AfCFTA steht für „African Continental Free Trade Area“ - eine afrikanische kontinentale Freihandelszone, die alle 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) umfasst.
Im März 2018 haben 44 Mitgliedstaaten der AU das Rahmenabkommen zur Gründung der AfCFTA unterzeichnet, nach nur drei Jahren Verhandlungen. Die Umsetzung der Freihandelszone startete im Januar 2021.
Die AfCFTA ist ein Vorzeigeprojekt der AU im Rahmen ihrer Agenda 2063 „The Africa We Want“. Die Agenda 2063 ist ein strategisches Konzept für eine integrative und nachhaltige Entwicklung des gesamten Kontinents in den nächsten 50 Jahren.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Langfristig strebt die AfCFTA folgende Ziele an (Artikel 3 Rahmenabkommen):
- einen einheitlichen afrikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen mit freiem Kapital- und Personenverkehr zu schaffen
- zu einem späteren Zeitpunkt eine kontinentale Zollunion zu bilden
- eine nachhaltige und integrative wirtschaftliche Entwicklung zu fördern
- die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die industrielle Entwicklung durch Diversifizierung und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten voranzutreiben
- den innerafrikanischen Handel zwischen den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und auf dem Kontinent insgesamt auszuweiten
- Probleme zu lösen, die sich aus überschneidenden Mitgliedschaften von Ländern in regionalen Wirtschaftsgemeinschaften ergeben und um somit regionale und kontinentale Integrationsprozesse zu beschleunigen.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Das AfCFTA-Abkommen enthält Protokolle zu den Themen Warenhandel, Handel mit Dienstleistungen und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Diese sind bereits in Kraft.
Im Februar 2023 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union Protokolle zu Investitionen, Wettbewerbspolitik und geistigen Eigentumsrechten im Rahmen der AfCFTA.
Aktuell laufen Verhandlungen über Bestimmungen für den digitalen Handel sowie zu Frauen und Jugendlichen im Handel. Die Mitgliedstaaten können bei Bedarf Regelungen zu weiteren Themen erarbeiten, die sie innerhalb der AfCFTA für notwendig erachten und dem Abkommen anschließend als Protokolle beifügen.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Da das Abkommen lediglich zwischen den Ländern des afrikanischen Kontinents Anwendung findet, können in Deutschland ansässige Unternehmen nicht unmittelbar von der AfCFTA profitieren.
Deutsche Unternehmen profitieren nur dann von den Vorteilen der Freihandelszone, wenn sie in einem der afrikanischen Vertragsstaaten ansässig sind, beisipielsweise in Form einer Tochtergesellschaft.
Hierzu ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen führt eine Tochtergesellschaft in Südafrika.
1. Fallkonstellation: Es werden Waren zwischen der südafrikanischen Tochtergesellschaft und einem im Namibia ansässigen Unternehmen gehandelt. Das AfCFTA findet Anwendung.
2. Fallkonstellation: Die deutsche Muttergesellschaft exportiert Waren nach Namibia. Das AfCFTA findet keine Anwendung, da die afrikanische Freihandelszone lediglich den Handel innerhalb des afrikanischen Kontinents öffnet und nicht darüber hinaus. Der Handel könnte aber auf der Grundlage des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) abgewickelt werden.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Bis auf Eritrea sind alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) dem AfCFTA-Abkommen inzwischen beigetreten. Von diesen 54 Ländern haben 47 (Stand: Juli 2023) ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt und sich somit zu einer verbindlichen Umsetzung des Abkommens auf nationaler Ebene verpflichtet (Download Länderliste der Unterzeichnerstaaten über tralac)
Das Abkommen zur Schaffung der afrikanischen Freihandelszone unterscheidet zwischen Vertragsstaaten (State Parties) und Mitgliedstaaten (Member States). Mitgliedstaaten sind die 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union. Vertragsstaaten sind jene Mitgliedstaaten, die das AfCFTA-Abkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind und für die das Freihandelsabkommen in Kraft ist. Nur die Vertragsstaaten haben Rechte und Pflichten aus dem Abkommen. An den laufenden Verhandlungen über die verschiedenen Themen nehmen jedoch auch die Mitgliedstaaten der AU teil, die das AfCFTA-Abkommen nicht ratifiziert haben.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Die Guided Trade Initiative des AfCFTA-Sekretariats unterstützt seit Oktober 2022 Unternehmen in ausgewählten Ländern beim präferenziellen Handel mit insgesamt 96 Produkten, darunter Keramikfliesen, Batterien, Tee, Kaffee, Zucker, Nudeln, Trockenfrüchte und Sisalfasern.
Die acht Pilotländer sind Ägypten, Ghana, Kamerun, Kenia, Mauritius, Ruanda, Tansania und Tunesien.
Ziel der Initiative ist, das operative und institutionelle Umfeld im Rahmen der AfCFTA zu testen und den innerafrikanischen Handel voranzutreiben. Das Sekretariat erhofft sich zudem eine positive Signalwirkung für afrikanische Wirtschaftsakteure. Die Guided Trade Initiative steht allen interessierten Vertragsstaaten mit geprüften und angenommenen Zollangeboten offen. Als Nächstes ist geplant, Dienstleistungen in das Pilotprojekt einzubeziehen.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Regionale Wirtschaftsgemeinschaften (Regional Economic Communities/RECs) spielen eine besondere Rolle in dem Abkommen und in den Verhandlungen. Die Afrikanische Union erkennt offiziell acht Regionalorganisationen an:
- Union des Arabischen Maghreb (AMU)
- Gemeinsamer Markt für das östliche und südliche Afrika (COMESA)
- Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten (CEN-SAD)
- Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)
- Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS)
- Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS)
- Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD)
- Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Diese regionalen Blöcke unterscheiden sich deutlich in ihrem wirtschaftlichen Integrationsniveau. Zudem überschneiden sie sich geografisch, viele afrikanische Länder gehören mehreren RECs gleichzeitig an. Diese komplexen Verflechtungen erschweren eine tatsächliche Integration.
Das Rahmenabkommen bezeichnet Freihandelszonen innerhalb der RECs als Bausteine für die AfCFTA. Vertragsstaaten, die bereits Mitglieder eines regionalen Freihandelsabkommens oder einer Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll sind, handeln gemäß dieser bestehenden Abkommen untereinander.
Im Rahmen der AfCFTA finden neue Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten oder Zollunionen der AU statt, die bislang noch kein präferenzielles Handelsabkommen miteinander geschlossen haben. Dadurch werden zum Beispiel die westafrikanische ECOWAS und die ostafrikanische EAC erstmals über einen Freihandelsvertrag miteinander verbunden.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Die Verhandlungen über Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln innerhalb der AfCFTA sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Bislang haben sich die Mitgliedstaaten auf Ursprungsregeln für rund 90 Prozent der Tariflinien geeinigt. Die noch ausstehenden Ursprungsregeln betreffen Textilien und Bekleidung sowie Erzeugnisse der Automobilindustrie. Diese wurden in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrats der AfCFTA im Juli 2023 weiter erörtert.
Bisher haben 46 Mitgliedstaaten der AU Zollangebote für 90 Prozent der Tariflinien eingereicht. Dazu zählen Länder wie Ägypten, Mauritius oder Sambia sowie die Zollunionen Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, Ostafrikanische Gemeinschaft EAC, Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC und die Zollunion des Südlichen Afrika SACU.
Auf der Webseite des AfCFTA-Sekretariats ist ein e-Tariff-Book verfügbar. Dort sind die produktspezifischen Zollabbaulisten von Ländern mit bereits technisch überprüften (verifizierten) Zollangeboten abrufbar.
Die anderen Anhänge zum AfCFTA-Protokoll über den Warenhandel, die Themen wie technische Handelshemmnisse, Handelserleichterungen oder Transitvereinbarungen abdecken, sind fertiggestellt.
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Ausgangspunkt der Verhandlungen über den Abbau von Zöllen ist der MFN-Zollsatz, den die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation WTO untereinander anwenden, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen ihnen besteht. Die Zollsenkungen erfolgen jährlich in gleichen Raten beginnend zum 1. Januar 2021.
Innerhalb von fünf Jahren sollen die innerafrikanischen Zölle auf 90 Prozent der Tariflinien beseitigt werden. Die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) bekommen hierfür 10 Jahre Zeit. Vertragsstaaten können bis zu 7 Prozent der Tariflinien als sensible Waren einstufen und haben 10 Jahre für deren Zollabbau. LDCs erhalten hierfür 13 Jahre. Zölle bleiben dauerhaft für 3 Prozent der Tariflinien bestehen, solange sie nicht mehr als 10 Prozent des Importwertes ausmachen.
Die Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone startete am 1. Januar 2021, obwohl Verhandlungen über Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln nach wie vor andauern. Die AU einigte sich darauf, dass Vertragsparteien seit Anfang 2021 vorläufig von den Zollbegünstigungen der AfCFTA profitieren können, sofern sie technisch überprüfte Zollangebote gegenseitig eingereicht haben, einheitliche Ursprungsregeln für die betreffenden Produkte bestehen und sie erforderliche zollrechtliche Vorkehrungen auf nationaler oder regionaler Ebene die getroffen haben.
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Nur „afrikanische Produkte“, also Ursprungswaren aus den Vertragsstaaten des afrikanischen Freihandelsabkommens, können Zollvorteile erhalten. Andernfalls könnten Einfuhren aus Drittländern wie Deutschland von den vereinbarten Zollpräferenzen profitieren. Als Ursprungswaren gelten Erzeugnisse, die entweder in einem der afrikanischen Länder vollständig gewonnen oder hergestellt oder dort ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Vormaterialien aus anderen afrikanischen Vertragsstaaten gelten ebenfalls als Ursprungswaren und fließen in die Berechnung des Ursprungs mit ein. Die präferenziellen Ursprungsregeln stehen für rund 90 Prozent der Tariflinien fest. Weiterhin verhandelt werden die Bereiche Automobil- und Textilindustrie.
Die Afrikanische Union hat auf ihrer Webseite ein Handbuch der AfCFTA-Ursprungsregeln veröffentlicht. Dieses Handbuch soll allen Zollbeteiligten eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Ursprungsregeln in den Vertragsstaaten ermöglichen.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Ja, das AfCFTA-Protokoll über den Warenverkehr befasst sich in Anhang 5 mit Regelungen zur Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen. Dort werden die Beschränkungen in verschiedene Kategorien eingeteilt, zum Beispiel restriktive Regierungspraktiken, technische Handelshemmnisse oder gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.
Das AfCFTA-Sekretariat hat einen Online-Mechanismus zur Meldung, Überwachung und Beseitigung dieser nichttarifären Handelsbarrieren eingerichtet.Über das Online-Portal (www.tradebarriers.africa) können Händler und Unternehmen alle Hindernisse melden, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr auftreten.
Der AfCFTA-Mechanismus befasst sich jedoch nur mit nichttarifären Handelshemmnissen, die nicht auf der Ebene der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften gelöst werden können. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, nationale Anlaufstellen einzurichten, die bei der Lösung von festgestellten Problemen helfen. Beschwerden sind innerhalb der vorgegebenen Fristen und Verfahren zu lösen (Anlage 2 zum Anhang 5).
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
Die AfCFTA ist eine Freihandelszone und liberalisiert somit lediglich den Handel zwischen den beteiligten Ländern. Die Vertragsstaaten der AfCFTA können auch in Zukunft neue Handelsabkommen mit Drittstaaten abschließen beziehungsweise bestehende Abkommen wie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU aufrechterhalten (Artikel 4 des AfCFTA-Protokolls zum Warenhandel).
Beispiel für ein neues Abkommen ist das bilaterale Freihandelsabkommen, auf das sich Kenia und die EU im Juni 2023 geeinigt haben. Neue Handelsabkommen mit Drittländern dürfen jedoch die Ziele der AfCFTA nicht behindern. Zudem müssen alle Zollvorteile, die Drittländern außerhalb Afrikas gewährt werden, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) auch den anderen Vertragsstaaten in der AfCFTA gewährt werden.
Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA
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