(GTAI) - Germany Trade & Invest hat kürzlich eine aktualisierte Übersicht der in Kamerun geltenden Gesetze veröffentlicht. Die kamerunische Rechtsordnung ist ein hybrides System, das sowohl vom französischen Zivilrecht als auch vom angelsächsischen Common Law geprägt ist. Neben der Verfassung von 1972, die 1996 umfassend überarbeitet wurde, spielen nationale Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Gewohnheitsrecht eine Rolle.
Als Mitglied der OHADA gelten in Kamerun zudem einheitliche Wirtschaftsrechtsakte, die insbesondere das Handels‑, Gesellschafts‑ und Insolvenzrecht harmonisieren. Wichtige Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Umweltrecht, Versicherungsrecht oder öffentliches Auftragswesen sind durch spezifische nationale Gesetze geregelt.
Für Investoren besonders relevant sind die Investitionsgesetze, darunter die Investitionscharta von 2002, Regelungen zu privaten Investitionsanreizen von 2013 sowie branchenspezifische Codes wie der Bergbau‑, Erdöl‑ und Gaskodex. Ergänzend bestehen internationale Abkommen, etwa zum Investitionsschutz oder zur Anerkennung ausländischer Schiedssprüche. Steuerrechtlich gilt der Code Général des Impôts 2025, ergänzt sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten.
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