(BMWK/BMF) - Ab dem 1. Juli 2023 hat die Bundesregierung eine neue Forfaitierungsgarantie eingeführt, um deutsche Unternehmen im Auslandsgeschäft zu unterstützen. Diese Garantie schließt die Lücke im Small Ticket-Bereich, also bei Geschäften mit einem Auftragswert von bis zu 10 Millionen Euro. Die Forfaitierungsgarantie existiert zunächst für eine dreijährige Pilotphase und wird anschließend vom Bund evaluiert.

Die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner vom BMWK betont:  „Wir stellen unsere Exportförderung breiter auf, damit sich unsere Unternehmen neue Märkte leichter erschließen und ihre Produkte in mehr Länder exportieren können. Dabei wollen wir jetzt gezielt kleine und mittlere Unternehmen stärken und unterstützen deswegen die Unternehmen jetzt noch effektiver und flexibler.“

Die Kombination von Lieferantenkreditdeckung und Forfaitierungsgarantie schützt deutsche Exporteure nun vor Forderungsausfällen und Rechtsbeständigkeitsrisiken. Der Bund sichert Rechtsbeständigkeitsrisiken zu 80 Prozent ab, während der Forderungsausfall im Rahmen der Lieferantenkreditdeckung zu 95 Prozent gedeckt ist.

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