(BMWK) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wollen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ein neues Finanzierungsinstrument für kleinvolumige Exportgeschäfte unter 10 Millionen Euro einführen. Die geplanten Forfaitierungsgarantien sollen die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzen. Der Bund hat 2022 solche Exportkreditgarantien in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro gewährt.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner (BMWK): "Mit dem neuen Instrument helfen wir kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), im Auslandsgeschäft ihr volles Potenzial zu nutzen. Die neuen Garantien helfen den Unternehmen dabei, ihre Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern. Damit wird eine seit Jahren bekannte Lücke bei Exportgarantien mit Auftragswerten unter 10 Millionen Euro geschlossen."
Bei einer Forfaitierungsgarantie gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller im ersten Schritt einen sogenannten Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, das heißt bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.