(GTAI) - Tunesien orientiert sich weitgehend am kontinentaleuropäischen Recht und bietet ausländischen Investoren grundsätzlich gute Rahmenbedingungen. Positiv sind insbesondere die grundsätzliche Gewerbefreiheit, ein Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sowie die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. 

Gleichzeitig beeinträchtigen die politische Entwicklung seit 2021, eine eingeschränkte Rechtsstaatlichkeit und schwer kalkulierbare Prozessrisiken die Rechtssicherheit. Zudem bestehen ein restriktives Devisenrecht und teilweise hohe bürokratische Anforderungen, zum Beispiel bei der Entsendung von Mitarbeitern.

Ausländische Investitionen sind grundsätzlich erlaubt, unterliegen jedoch in bestimmten Branchen Genehmigungspflichten und Beteiligungsbeschränkungen. Das betrifft unter anderem Verkehr, Gesundheit, Bildung, Telekommunikation und einzelne Handelsbereiche. Das Arbeitsrecht wurde 2025 reformiert und schränkt befristete Arbeitsverträge deutlich ein.

Weitere Informationen

Weitere Inhalte zum Thema: