Namibia hat ein gemischtes Rechtssystem. Es gibt sowohl Einflüsse des britischen als auch des römisch-niederländischen Rechts. Das Rechtssystem basiert in großen Teilen auf Richterrecht. Geschriebenes, in Gesetzen verfasstes Recht existiert lediglich in bestimmten Bereichen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum südafrikanischen Staat bis zum Jahr 1990, zieht Namibia zur Rechtsauslegung noch heute südafrikanische Gerichtsurteile heran, die vor der Unabhängigkeit ergangen sind.

Neben einer eigenen Verfassung aus dem Jahr 1990 sind in Namibia auch die erlassenen Gesetze, die Rechtsgrundsätze des Common Law und internationale Abkommen wichtig.

GTAI-Publikation Recht kompakt Namibia