Für die Zollabfertigung gewerblicher Waren in Nigeria muss der Importeur ein Antragsformular - Form M - für die Einfuhr von Waren elektronisch über das Nigeria Single Window for Trade an seine Geschäftsbank übermitteln. Dem Antrag sind eine detaillierte Pro-Forma-Rechnung des Exporteurs sowie Zertifikate oder Einfuhrgenehmigungen beizufügen. Daraus ermitteln sich die zu zahlenden Einfuhrabgaben. Geprüft wird auch, ob der Antragsteller für die Finanzierung seines Geschäfts Zugang zum nigerianischen Devisenmarkt erhält.

Ein von der Bank und der Zollbehörde validiertes "Form M" ist 360 Tage für Handelswaren und 720 Tage für Kapitalgüter gültig. Der Exporteur kann die Waren erst versenden, nachdem der nigerianische Zoll das elektronische „Form M“ akzeptiert und registriert hat.

Die Zollanmeldung zu einem bestimmten Zollverfahren erfolgt elektronisch über das Nigeria Integrated Customs Information System NICIS. Anmelder kann der Einführer selbst oder ein beauftragter lizenzierter Zollagent sein.

GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr Kompakt Nigeria"