Rechtsgrundlage für Unternehmensgründungen in Nigeria ist der Companies and Allied Matters Act 2020. Gesellschaften sind bei der Corporate Affairs Commission (CAC) zu registrieren.

Gründungsvoraussetzungen ausgewählter Rechtsformen:

Private Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher GmbH):

  • Mindestkapital: 100.000 Naira
  • Anzahl der Gesellschafter: maximal 50
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsformalitäten: Memorandum of Association, Articles of Association und Erklärung über die Höhe des Stammkapitals
  • Registrierung bei der CAC: ja

Public Company Limited by Shares (vergleichbar mit deutscher AG)

  • Mindestkapital: 2 Mio. Naira
  • Gründerzahl: Mindestens 2
  • Haftung: beschränkt
  • Gründungsformalitäten: Memorandum of Association, Articles of Association und Erklärung über die Höhe des Stammkapitals
  • Registrierung bei der CAC: ja

Branch (Zweigniederlassung)

  • Existiert in Nigeria grundsätzlich nicht. Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, eine lokale Gesellschaft zu gründen. In wenigen Ausnahmefällen können sie von dieser Pflicht befreit werden, beispielsweise, wenn das Unternehmen von Nigeria eingeladen wurde.

GTAI-Publikation "Recht kompakt Nigeria"