Kenia bleibt der ökonomische Hub in Ostafrika. Doch auch mit einer neuen Regierung unter Präsident William Ruto dürfte sich der Staat mit Investitionen weiter schwer tun - der Druck zu sparen ist groß. Andererseits ist der Bedarf zum Beispiel für den Ausbau der Infrastruktur immens.
Das ostafrikanische Land zählt zu den größten Volkswirtschaften in Subsahara-Afrika. Die kenianische Wirtschaft ist breit aufgestellt. Die Landwirtschaft ist dennoch die zentrale Stütze: Schnittblumen, Kaffee, Tee sowie Früchte und Gemüse sind wichtige Exportgüter.
Neben einer lokalen Konsumgüterindustrie hat sich auch ein kenianischer Dienstleistungssektor erfolgreich etabliert, hauptsächlich in den Bereichen Tourismus und Finanzwirtschaft. Kenias Start-up-Sektor, oft als „Silicon Savannah“ bezeichnet, gehört zu den dynamischsten auf dem Kontinent. Viele der Neugründungen sind in den Bereichen FinTech, GreenTech, AgriTech, Logistik, E-Commerce und Energie aktiv.
Die East African Community (EAC) stärkt Kenias Funktion als regionaler Hub Ostafrikas. Mit seinem Hafen in Mombasa erfüllt das Land eine wichtige Rolle als Handelsdrehscheibe in der Region.
Das Länderprofil wurde zuletzt im August 2024 aktualisiert.
Ralf Grömminger - AHK Ostafrika
Dr. Monika Erath - Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Kenia
Kenia ist der regionale Hub, von dem aus viele deutsche Unternehmen weitere Wachstumsmärkte wie Uganda, Äthiopien, Tansania und Ruanda bedienen. Das ostafrikanische Land ist auch ein herausragendes innovatives Zentrum für Start-ups und IT-Dienstleister auf dem Kontinent und bietet gute Wirtschaftschancen für deutsche Unternehmen.
Dr. Monika Erath
Delegierte der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika
Trotz steigender Binnennachfrage wird bislang zu wenig in Kenias Landwirtschaft investiert. Interessante Bereiche sind die Herstellung von Fleisch, Molkereiprodukten, Zucker, Getreide sowie Obst und Gemüse. Der kommerziell betriebene Agrar-Export gewinnt weiter an Bedeutung. Tee, Kaffee und Hortikulturen (etwa Blumen) ragen hier heraus, aber auch Baumwolle und Pyrethrum (Insektizid) werden angebaut. Der Klimawandel verschiebt offenbar die Regenzeiten und bringt erratische Regengüsse mit sich. Das sorgt trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen für den Agraranbau für größere Schwankungen bei der Ernte.
Wasser und Umwelt
Bevölkerungszuwachs, Verstädterung, Zersiedelung und Umweltprobleme sowie unregelmäßiger Niederschlag machen Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich Kenias immer dringender. Gefragt sind technische Komponenten sowie Know-how bei der Beratung. Aufgrund der zunehmenden Umweltschäden zeichnet sich eine Verschärfung der Umweltauflagen für Großverbraucher von Wasser ab. Industrie und Agrarbetriebe müssen daher in die Reinigung ihrer Abwässer investieren. Auch für die Abfallentsorgung in Kenia werden Lösungen benötigt.
Energiewirtschaft
Knappe Kapazitäten und deutlicher steigender Strombedarf: Kenias Stromnetz muss dringend ausgebaut werden. Vor allem die Geothermie erwartet in naher Zukunft Investitionen. Auch wächst der Markt für netzungebundene Lösungen, wie Solaranlagen für Industrie, Farmen und Haushalte. Dabei wird auch in Energiespeicher investiert. Aus deutscher Sicht ist Kenias Strommarkt besonders interessant für Zulieferer, Projektentwickler und technische Berater.
Bauwirtschaft
Obwohl Kenia bei Infrastrukturmaßnahmen sparen muss, beauftragt der Staat wieder vermehrt Studien, besonders in den Bereichen Energie und Wasser. Zwar dominieren chinesische Bauunternehmen die Bauwirtschaft Kenias, aber deutsche Zulieferer von Baumaschinen, Werkzeugen, Baustoffen und Chemikalien können an Projekten partizipieren. Ebenso gefragt sind Armaturen, Beschläge, Fliesen, Fassaden, Fenster, Inneneinrichtung und Elektronik. Darüber hinaus fertigen Consultants bei staatlichen Projekten regelmäßig Studien an und übernehmen die Bauaufsicht. Mitunter kommen bei privaten Hochbauprojekten Architekturbüros zum Zuge.
Gesundheitswirtschaft
Der Gesundheitssektor legt im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich zu. Das rapide Bevölkerungswachstum Kenias führt zu einer steigenden Nachfrage für Behandlungen chronischer Erkrankungen wie Krebs, Diabetes und Herz-Kreislaufkrankheiten. Für deutsche Unternehmen bieten sich Möglichkeiten, Produkte im Bereich Pharmazie und Medizintechnik nach Kenia zu liefern. Die lokale Präsenz bei Vertrieb oder Produktion medizinischer Verbrauchsgüter gewinnt an Bedeutung.
Mehr Brancheninfos
Germany Trade & Invest (GTAI) bietet weitergehende Informationen zu aussichtsreichen Branchen in Kenia.
Die Analysen beleuchten neben der Marktentwicklung auch politische Rahmenbedingungen, aktuelle und geplante Projekte sowie Geschäftschancen für deutsche Unternehmen.
Marktzugang
Rechtlicher Rahmen, Gründen, Investieren
Aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit hat in Kenia das britische Common Law einen großen Einfluss. Viele Rechtsakte basieren auf britischen Vorbildern, zur Auslegung des kenianischen Rechts ziehen Richter dort zum Teil auch Rechtsakte und Gerichtsentscheidungen aus Großbritannien heran. Daneben gilt in bestimmten Bereichen kenianisches Gewohnheitsrecht sowie islamisches Recht (letzteres aufgrund der in Kenia existierenden islamischen Minderheit). Die beiden Letzteren sind aber für wirtschaftliche Streitigkeiten in der Regel nicht relevant.
Der Einfluss des Common Law bedeutet für Unternehmen regelmäßig längere und ausführlichere Verträge, da man sich im Streitfall auf kein Gesetz berufen kann. Außerdem besteht eine größere Flexibilität für Einzelfallentscheidungen, was im konkreten Streitfall sowohl vorteil- als auch nachteilhaft sein kann.
Im Fall eines Rechtsstreits sollten Unternehmen auch immer ein Schiedsgericht in Betracht ziehen. Ein Schiedsurteil kann vor Ort in Kenia nach dem Arbitration Act erwirkt werden. Dieser basiert auf dem UNCITRAL-Modellgesetz, das auch im deutschen Recht zu finden ist. Alternativ kann ein Schiedsurteil im Ausland erwirkt werden. Kenia hat das New Yorker Übereinkommen von 1958 ratifiziert, wonach ausländische Schiedssprüche anerkannt und vollstreckt werden können. Ein Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von sechs Jahren nach Erlass des Urteils zu stellen.
Wer sich nicht an ein Schiedsgericht wendet, kann eine Klage vor einem kenianischen Gericht einreichen. Für wirtschaftliche Streitigkeiten sind die Abteilungen für Handel und Schifffahrt der High Courts zuständig. Ausländische Urteile können in Kenia nur nach nationalem Recht vollstreckt werden, ein bilaterales Abkommen gibt es nicht.
Unternehmensgründungen in Kenia werden durch den Companies Act, 2015 geregelt. Die Gründung erfolgt elektronisch über die E-Citizen-Plattform. Nach der Gründung sind Unternehmen in das Handelsregister (Companies Registry) einzutragen. Laut eigener Webseite dauert die Gründung eines Unternehmens je nach Gesellschaftsform nur 1 bis 5 Tage. Voraussetzung dafür ist aber, dass bereits alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Außerdem sollte man auch immer mit einer längeren Dauer rechnen.
Für Investitionen in Kenia gilt der Investment Promotion Act. Zuständige Investitionsbehörde ist die Kenya Investment Authority (KenInvest), die auch ein One-Stop-Center für Investoren unterhält, in dem verschiedene Dienstleistungen unter einem Dach zusammengefasst sind. So können viele bürokratische Schritte, beispielsweise die Unternehmens- oder steuerliche Registrierung, direkt bei KenInvest erledigt werden.
Ausländische Investoren dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Beschränkungen gibt es lediglich beim Grundstückserwerb und bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte. Ausländer dürfen in Kenia kein Grundstück erwerben. Sie können lediglich Pachtverträge bis zu einer Höchstdauer von 99 Jahren abschließen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur dann eingestellt werden, wenn auf dem kenianischen Arbeitsmarkt keine Arbeitskraft mit gleichwertigen Fähigkeiten und Qualifikationen gefunden werden kann.
Körperschaftsteuer: 30 Prozent (ermäßigt unter anderem in den Export processing zones und den Special economic zones); bis Steuerjahr 2023 37,5 Prozent für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
Einkommenssteuer: Zwischen 10 und 35 Prozent, je nach Einkommen
Mehrwertsteuer: 16 Prozent (reduziert 0 Prozent, zum Beispiel auf bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Exportgüter oder Waren und Dienstleistungen in Export processing zones)
Quellensteuer: Dividenden: 15 Prozent Zinsen: 7,5 oder 15 Prozent Lizenzgebühren: 15 Prozent Zweigniederlassung: 15 Prozent auf rückgeführte Gewinne Geschäftsleitungsvergütungen: 15 Prozent Zahlungen auf einem digitalen Marktplatz: 20 Prozent
Rechtsgrundlagen für das kenianische Steuerrecht sind der Income Tax Act und der Value Added Tax Act.
Seit dem 01.07.2024 ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der EU und Kenia in Kraft, das die kenianischen Zölle auf mehr als 64 Prozent der Einfuhren aus der EU unmittelbar abgeschafft hat. Innerhalb von 25 Jahren sollen insgesamt 82,6 Prozent der Einfuhrzölle auf europäische Waren schrittweise beseitigt werden. Voraussetzung für die vereinbarten Zollvergünstigungen ist die Vorlage eines gültigen Präferenznachweises wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Der kenianische Zolltarif gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, basiert auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Der Tarif weist fünf Wertzollsätze in Höhe von null bis 35 Prozent auf. Für einige sensible Güter wie Agrarerzeugnisse und Textilien gelten höhere Zölle zwischen 50 und 100 Prozent oder Mischzölle. Daneben wendet Kenia, je nach Bedarf, befristete Zollsenkungen für Vormaterialien an, die in der Inlandsproduktion benötigt werden.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 16 Prozent. Für bestimmte Waren fallen zusätzlich Verbrauchsteuern an. Die Zollanmeldungsgebühr beträgt 2,5 Prozent, hinzu kommen 2 Prozent Infrastrukturabgabe.
Unternehmen, die in Exportproduktionszonen (EPZ) und Sonderwirtschaftszonen (SEZ) tätig sind, erhalten umfangreiche Zoll- und Steuererleichterungen.
Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch über das Zollanmeldesystem Kenya TradeNet System. Über dieses Single-Window-Portal sollen nach und nach sämtliche Zolldokumente und Bewilligungen für beteiligte Behörden und Institutionen abgewickelt werden. Zugang zu diesem System haben nur von der kenianischen Steuerbehörde KRA zugelassene Zollagenten. Der Importeur selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Lizenz beantragen.
Die Zollanmeldung muss der Zollstelle spätestens 21 Tage nach Ankunft der Ware in Kenia vorliegen.
Die EAC-Staaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda setzen das System des einheitlichen Zollgebiets (Single Customs Territory - SCT) um. Das hat zum Ziel, die Zollabfertigung und den Transit von Gütern zu vereinfachen. Waren aus Drittländern werden in der Regel dort abgefertigt, wo sie zuerst ankommen. Anschließend werden sie zur Beförderung an den Bestimmungsort freigegeben.
Unternehmen können den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) in Kenia beantragen, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung gewährt. Im Rahmen der ostafrikanischen Zollunion EAC kann auch der Status eines regionalen AEO bewilligt werden.
Importwaren müssen die von der kenianischen Normenbehörde KEBS entwickelten nationalen oder anerkannte internationale Normen erfüllen. Je nach Herkunftsland findet eine verpflichtende Konformitätsprüfung entweder im Exportland oder nach Ankunft in Kenia statt. Betroffen sind grundsätzlich alle Waren mit Ausnahme von Fahrzeugen.
Für Exporte aus Deutschland ist seit Februar 2026 die sogenannte Destination Inspection nach Eintreffen in Kenia obligatorisch. Der Exporteur muss gültige Qualitätsnachweise wie Testberichte und Zertifikate bereitstellen, die bestätigen, dass die Produkte den Vorgaben des Ursprungslands entsprechen.
Für eine reibungslose Zollabfertigung empfiehlt KEBS, Produkte vor dem Versand in nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren nach kenianischen Standards testen zu lassen. Bei Einhaltung der Normen stellt KEBS ein lokales Konformitätszertifikat (CoC) aus. Waren ohne gültiges CoC erhalten keine Freigabe durch den kenianischen Zoll. Die Gebühren für die Destination Inspection betragen 0,6 Prozent des Zollwerts, jedoch mindestens 300 US-Dollar und höchstens 3.500 US-Dollar je Sendung.
Ausgenommen von dem Konformitätsbewertungsprogramm sind Waren, die nicht von KEBS, sondern anderen kenianischen Behörden reguliert werden wie Tiere, Pflanzen, Arzneimittel oder Pestizide.
Für einige Waren sind Registrierungen, Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse (Tiere, Pflanzen und deren Produkte, Milchprodukte, Kaffee, Tee, Zucker), Mineralölerzeugnisse, Arzneimittel und Chemikalien. Es ist Aufgabe des Exporteurs, im Vorfeld die von der zuständigen Behörde geforderten Dokumente wie Gesundheitszeugnis, Analysenzertifikat oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigung zu beschaffen und einzureichen.
Importverbote bestehen für gefälschte Waren, pornografische Inhalte, Kosmetik mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen, bestimmte Chemikalien, Plastiktüten, gebrauchte Reifen sowie Pkw mit einem Alter von mehr als acht Jahren.
In Kenia ist nur ein kleiner Teil der arbeitenden Bevölkerung in einem ordentlichen Beschäftigungsverhältnis. Wie in vielen anderen afrikanischen Ländern konkurrieren Firmen und zahlreiche Headhunter um wenige hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die sich ihren Arbeitgeber aussuchen können. Anreize seitens des Arbeitgebers können die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse sein, die den Versicherten Zugang zu den privaten Gesundheitseinrichtungen ermöglicht. Einige Arbeitgeber bieten auch Rentenversicherungen an. Bei formellen Arbeitsverhältnissen ist der Abschluss einer staatlichen Krankenversicherung, der National Health Insurance Fund (NHIF), verpflichtend. Für den Großteil der Bevölkerung, der einer Arbeit im informellen Sektor nachgeht, gilt dies jedoch nicht. Daher sind Angebote des Arbeitgebers für eine gute Altersvorsorge und zusätzliche Gesundheitsleistungen entscheidend, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Arbeitnehmerrechte und die Arbeit von Gewerkschaften sind in Kenia eingeschränkt. Einen detaillierten Überblick über die Lage am Arbeitsmarkt, Löhne und den arbeitsrechtlichen Rahmen gibt die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt in Kenia.
Die Qualifizierung junger Fachkräfte, die sich am Bedarf der kenianischen Wirtschaft ausrichtet, ist eine der großen Herausforderungen des Landes. iMOVE: Training – Made in Germany bietet Informationen zum kenianischen Markt der Aus- und Weiterbildung und Chancen, die sich für deutsche Bildungsanbieter ergeben.
In Kenia fördern internationale Geber sehr viele Entwicklungsprojekte. Am aktivsten sind die Weltbank, die KfW Entwicklungsbank und die Afrikanische Entwicklungsbank. Die Geber fördern insbesondere Projekte in den Sektoren Wasser und Umwelt, Bildung sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Aus geberfinanzierten Vorhaben resultieren Aufträge, die ab gewissen Schwellenwerten international ausgeschrieben werden. Dies sind in erster Linie Tender für den Einkauf von Consultingleistungen, aber auch für Liefer- und Bauleistungen.
Einen Überblick über Geschäftschancen bei öffentlichen Aufträgen gibt Germany Trade & Invest (GTAI) im Bericht Entwicklungszusammenarbeit mit Kenia. Bei GTAI finden Sie zudem aktuelle
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika und weitere Institutionen der Außenwirtschaftsförderung bieten verschiedene Maßnahmen in ausgewählten Branchen an, um deutschen Unternehmen die Erschließung des Zielmarktes Kenia zu erleichtern.
Das Markterschließungsprogramm (MEP) erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in ausländische Märkte und bietet aktuell Maßnahmen für Kenia an.
Die Hermesdeckungen schützen Exporteure und Banken bei Geschäften mit kenianischen Handelspartnern vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen.
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