(PWC) - In einer Grundsatzentscheidung hat die Bundesregierung eine Veränderung ihrer Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes beschlossen. Mit ihnen können deutsche Unternehmen förderungswürdige Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern gegen politische Risiken wie Krieg, Enteignungen und Kapital- und Transferbeschränkungen absichern.
Ziel der Neugestaltung ist es, deutsche Unternehmen besser bei der Erschließung von Märkten zu unterstützen, die bisher nicht im Fokus der Wirtschaft standen. Für diese Märkte soll es zukünftig günstigere Garantiekonditionen geben. Die genaue Auflistung der infrage kommenden Länder und die konkrete Ausgestaltung der Konditionen wird durch die Bundesregierung bis Jahresende erarbeitet.
Für Unternehmen, mit Interesse an afrikanischen Märkten, sind dies positive Neuigkeiten. So bekräftigt auch Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer beim Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft: "Die Veränderungen bei den Investitionsgarantien halten wir für einen sinnvollen Schritt, um Investitionen deutscher Firmen, insbesondere des Mittelstands, in bislang weniger beachteten Märkten zu erleichtern. […] Der afrikanische Kontinent ist einer der großen Wachstumsmärkte und sollte definitiv bei der anstrebten Diversifizierung von Wertschöpfungsketten in den Fokus genommen werden."
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