Der Zolltarif Kongos basiert auf der Nomenklatur des Gemeinsamen Außentarifs der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC). Innerhalb der CEMAC gilt weitestgehend zollfreier Warenaustausch von Ursprungswaren. Der Außenzoll der CEMAC gliedert sich in drei Stufen von Null bis 30 Prozent. Waren, die von außerhalb der CEMAC in die Republik Kongo eingeführt werden, unterliegen einem Einfuhrzoll, der in der Regel auf dem Transaktionspreis basiert. Jede Einfuhr wird mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet. Diese liegt im Normalfall bei 18 Prozent. Reduzierte Sätze gelten zum Beispiel für im Kongo hergestelltes Mineralwasser. Je nach Art der Ware können noch weitere Abgaben anfallen, etwa Verbrauchsteuer, IT-Gebühren, OHADA-Beitrag oder spezielle Integrationsbeiträge.

Für Ursprungswaren aus der afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) können Präferenzzollsätze gelten. Ein Abkommen zwischen der Republik Kongo und der EU wurde bisher nicht geschlossen.

Aktuelle Meldungen zu geänderten Zoll- und Einfuhrregelungen in der Republik Kongo.