Seit dem 01.07.2024 ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der EU und Kenia in Kraft, das die kenianischen Zölle auf mehr als 64 Prozent der Einfuhren aus der EU unmittelbar abgeschafft hat. Innerhalb von 25 Jahren sollen insgesamt 82,6 Prozent der Einfuhrzölle auf europäische Waren schrittweise beseitigt werden. Voraussetzung für die vereinbarten Zollvergünstigungen ist die Vorlage eines gültigen Präferenznachweises wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Der kenianische Zolltarif gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, basiert auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Der Tarif weist fünf Wertzollsätze in Höhe von null bis 35 Prozent auf. Für einige sensible Güter wie Agrarerzeugnisse und Textilien gelten höhere Zölle zwischen 50 und 100 Prozent oder Mischzölle. Daneben wendet Kenia, je nach Bedarf, befristete Zollsenkungen für Vormaterialien an, die in der Inlandsproduktion benötigt werden.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 16 Prozent. Für bestimmte Waren fallen zusätzlich Verbrauchsteuern an. Die Zollanmeldungsgebühr beträgt 2,5 Prozent, hinzu kommen 2 Prozent Infrastrukturabgabe.
Unternehmen, die in Exportproduktionszonen (EPZ) und Sonderwirtschaftszonen (SEZ) tätig sind, erhalten umfangreiche Zoll- und Steuererleichterungen.
GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Kenia.