Bestimmte Waren dürfen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt nicht in Kamerun eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem bestimmte Hautpflegecremes und medizinische Seifen, unjodiertes Speisesalz und Geräte, die ozonschädigende Substanzen enthalten. Auch die Einfuhr von biologisch nicht abbaubarem Verpackungsmaterial aus Kunststoff bis zu einer Dichte von 60 Mikrometern ist verboten.

Die Einfuhr einiger Waren ist genehmigungspflichtig. Für lebende Tiere, tierische Produkte und Tierarzneimittel benötigt der Importeur eine Genehmigung des Ministeriums für Viehzucht. Einfuhrgenehmigungen für Pflanzen, Pflanzenprodukte und Pestizide erteilt das Landwirtschaftsministerium. Für Arzneimittel ist das Ministerium für öffentliche Gesundheit zuständig. Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen unter anderem für vorverpackte Waren, Zement, Weizenmehl und elektrische Batterien.

GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt: Kamerun