Am 20. August 2020 haben Ghana und die Europäische Union ein gemeinsames Protokoll über die Ursprungsregeln für Ausfuhren zwischen den beiden Vertragsparteien erstellt.

Zwischen 2016 und 2020 hat die Europäische Union das Interims-Wirtschaftsabkommen mit Ghana nur einseitig angewendet. Ghanaische Ursprungswaren hatten zoll- und kontingentfreien Zugang in die EU. Die EU hingegen konnte für Ausfuhren nach Ghana keine präferenziellen Ursprungsregeln anwenden. Dies ist nun für Waren bis zu einem Wert von 6.000 Euro möglich.

Zur Meldung des ZDH: Ghana - Gemeinsames Protokoll regelt Ursprungsregeln für Ausfuhren


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